Wichtige Sicherheitsmaßnahmen zum Jahreswechsel: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in bestimmten Gebieten

Zum Schutz besonders gefährdeter Gebäude und Anlagen hat das Amt Siek in den Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Knallkörper) erlassen. Dieses Verbot gilt speziell am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 in einem Umkreis von mindestens 300 Metern um brandgefährdete Objekte, wie reetgedeckte Gebäude, Tankstellen oder Biogasanlagen.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen bleibt auch darüber hinaus grundsätzlich verboten.

Hintergrund dieses Verbots sind die erheblichen Brandgefahren durch Feuerwerkskörper, die bis zu 2000°C hohe Temperaturen erreichen und Brände an empfindlichen Gebäuden und Anlagen auslösen können. Angesichts der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum wird dieses Verbot strikt durchgesetzt. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 €.

Das Verbot dient dem Schutz der Gemeinschaft und verhindert gravierende Schäden. Wir bitten alle, sich an diese Regeln zu halten, um den Jahreswechsel sicher und schadensfrei zu gestalten.

Ähnliche Beiträge