Gebührensatzung Stormarnsches Dorfmuseum

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoisdorf hat eine neue Benutzungs- und Gebührenverordnung für das Stormarnsche Dorfmuseum beschlossen, die die alte Satzung ersetzt.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der neuen Satzung.

Über das Museum

Das Stormarnsche Dorfmuseum ist eine öffentliche, nicht gewinnorientierte Einrichtung der Gemeinde Hoisdorf. Es vermittelt anschaulich das Leben in den stormarnschen Dörfern des 18. und 19. Jahrhunderts. Die Ausstellung lädt zur Reflexion, zum Lernen und zum Austausch ein – barrierefrei, inklusiv und offen für alle. Politische Veranstaltungen finden dort nicht statt.


Öffnungszeiten

  • Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr

  • Samstag: 14:00 – 17:00 Uhr

  • Sonderöffnungen sind für Gruppen nach Absprache möglich.

  • Zwischen Weihnachten und Anfang Januar gelten ggf. abweichende Zeiten.

  • Aktuelle Informationen: www.museum-hoisdorf.de


Besuchsregeln

  • Das Museum kann grundsätzlich von allen Interessierten besucht werden.

  • Führungen sind nach Terminvereinbarung möglich.

  • Erlaubt sind nur private Ton- und Bildaufnahmen.

  • Tiere sind nicht gestattet, Ausnahme: Assistenztier (z. B. Blindenhund).

  • Im Gebäude herrscht Rauchverbot.

  • Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten.


Eintrittsgebühren und Angebote

  • Einzelbesuch Museum/Dauerausstellung: frei

Gruppenangebote:

  • Führung für Erwachsene (bis 20 Personen): 60 € pro Gruppe

  • Führung für Erwachsene (ab 20 Personen): 100 € pro Gruppe

  • Führung für Kinder / Schulklassen: 30 € pro Gruppe (inkl. zwei Begleitpersonen)

Veranstaltungsnutzung:

  • Trauung (bis 2 Std., inkl. Eintritt Hochzeitsgesellschaft): 200 €

  • Räume für sonstige Veranstaltungen: 50 €/Stunde

Gebühren können in bestimmten Fällen durch die Museumsleitung erlassen werden (z. B. Sondergruppen, besondere Anlässe).


Haftung & Hausrecht

Besucher haften für verursachte Schäden. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen oder Schäden – außer bei grober Fahrlässigkeit seitens des Personals. Bei Verstößen gegen die Regeln kann Besuchern der Zutritt verwehrt werden.

Ähnliche Beiträge