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Laubbeseitigung in der Gemeinde Hoisdorf

Für die Reinigung der Straßen und allgemeinen Gehwege sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Diese Pflicht kann von der Gemeinde per Satzung auch auf die Anlieger übertragen werden. Lt. Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf aus 2010 wurde die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile

  • Gehwege
  • die begehbaren Seitenstreifen
  • die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist
  • die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen
  • die Gräben
  • die Rinnsteine

den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt. Ausgenommen von der Reinigungspflicht sind die Bushaltebuchten einschließlich der Fahrgastunterstände.

Diese Reinigungspflicht inkludiert auch die Beseitigung von Laub. Dabei ist es irrelevant, ob das Laub von Bäumen der Gemeinde oder des Grundstückseigentümers stammt. Die legale Entsorgung des entstehenden Laubes oder sonstigen Mülls liegt damit ebenfalls in der Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer. Dieses kann beispielsweise über die eigene (Bio-)Mülltonne oder die Abfallhöfe der AWSH erfolgen. Zusätzlich bietet die Gemeinde Hoisdorf allen Hoisdorfer Bürgern zur Entlastung die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten Laub unentgeltlich am Grünabfallplatz in Hoisdorf abzugeben. Für andere Grünabfälle wie Heckenschnitt, Pflanzenreste und Unkraut wird eine Gebühr erhoben.

Die Gemeindevertretung bestätigt diesen Sachverhalt im April 2024 noch einmal. Ein Anspruch auf Entsorgung von Laub im Gemeindegebiet durch den Bauhof besteht nicht. Die entsprechenden Hinweisschilder an den bisher genutzten Sammelplätzen sind zu beachten.

Tipp

Sie haben die Möglichkeit, auch nur für einige Monate eine zweite/weitere Biotonne bei der Abfallwirtschaft Schleswig-Holstein zu bestellen. In diesem Fall spricht man von einer Saisontonne, die von April bis Oktober genutzt werden kann. Die Kosten werden nur für diese Monate abgerechnet und entsprechen der ersten Tonne. In den übrigen Monaten verbleibt die Tonne auf Ihrem Grundstück.
Die Bereitstellung kostet einmalig 10,00 EUR. Eine Saisontonne kann über die Servicehotline der AWSH bestellt werden.

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