Aktueller Stand zum Friedhofsbetrieb in Siek
Die vorübergehende Aussetzung von Bestattungen auf dem Friedhof in Siek hat in den vergangenen Monaten zu erheblicher Verunsicherung und emotionaler Belastung bei Angehörigen und Nutzungsberechtigten geführt. Ursache dafür waren schwerwiegende Verwesungsprobleme, die Ende Juli zur Komplettschließung des Bestattungsbetriebs geführt hatten.
Zwischen Amtsverwaltung, Zweckverband Friedhof Siek, Fachbehörden, externen Fachleuten und spezialisierten Unternehmen fanden daraufhin intensive Beratungen statt. Ziel war es, tragfähige Lösungen für eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Betriebs zu finden und zugleich die langfristige Sicherheit von Boden und Gewässern zu gewährleisten.
Die zuständigen Fachbehörden des Kreises Stormarn – die untere Wasserbehörde und das Gesundheitsamt – haben inzwischen ihre umfassende Prüfung abgeschlossen. In einer schriftlichen Stellungnahme wird bestätigt, dass aktuell weder eine Gefährdung des Grundwassers noch der umliegenden Oberflächengewässer vorliegt. Zugleich empfehlen die Behörden, reguläre Erd- und Urnenbestattungen künftig nicht mehr zuzulassen, um künftige Risiken auszuschließen.
Urnenbeisetzungen bleiben jedoch möglich, sofern die Aschekapseln in nicht abbaubaren Überurnen aus Edelstahl oder Stein erfolgen. Diese Form der Beisetzung gilt als infektionshygienisch unbedenklich, sofern keine Beeinträchtigung des Grundwassers zu erwarten ist. Auf Grundlage dieser Einschätzung hat der Verbandsvorsteher Andreas Bitzer am 26. November 2025 in einer Eilentscheidung der sofortigen Wiederaufnahme der Urnenbeisetzungen in entsprechenden Überurnen zugestimmt.
Für Sargbestattungen gelten weiterhin Einschränkungen. Aufgrund der Bodenverhältnisse bleiben reguläre Erdbestattungen untersagt. Neubestattungen können künftig nur erfolgen, wenn ein technisches Grabhüllensystem wie das „Grabhüllensystem Weihe“ verwendet wird. Dieses verhindert das Eindringen von Wasser und stellt über spezielle Lüftungskanäle die nötige Sauerstoffzufuhr für einen ordnungsgemäßen Verwesungsprozess sicher.
Die Zweckverbandsversammlung wird sich Anfang 2026 erneut ausführlich mit der Thematik befassen. Die verpflichtende Nutzung eines Grabhüllensystems bei künftigen Sargbestattungen wird zu Mehrkosten führen, weshalb eine neue Gebührensatzung erforderlich wird. Parallel dazu setzt der Zweckverband die bereits im Jahr 2024 begonnenen Planungen zur Umgestaltung des Friedhofs sowie die Prüfung weiterer Bestattungsformen fort.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 16. Dezember 2025, um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle in Siek (Hinterm Dorf 2a) statt. Dort werden die aktuellen Ergebnisse sowie die weiteren Schritte vorgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zudem Fragen stellen und sich umfassend über die künftige Ausrichtung des Friedhofsbetriebs informieren.
