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Anpassung der Benutzungs- und Verpflegungsgebühren für OGS und Kita

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.05.25 folgende Beschlüsse gefasst. 

Anpassung der Verpflegungsgebühren Waldpiraten Kita Hoisdorf ab 01.08.26

Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Waldpiraten Kita Hoisdorf steigen ab 01.08.26 auf 104,70 EUR pro Monat. Die anfallenden Kosten werden damit zu 7,5 % durch die Gemeinde Hoisdorf getragen. Die restlichen Kosten werden auf die Eltern umgelegt. Die Kosten sind jeden Monat unabhängig von Urlaubs- und Abwesenheitszeiten zu zahlen.

Bei den nachfolgenden Darstellungen für die Offene Ganztagsschule ist zu beachten, dass sich aus der Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ein Betreuungsanspruch in der Offenen Ganztagsschule für Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027 mit einer Deckelung der Elternbeiträge für die Betreuungskosten ergibt. Der Betreuungsanspruch beinhaltet eine 8-Stunden-Betreuung beginnend ab Schulstart (8.00 Uhr). Kosten für Verpflegung sind analog der Richtlinie für Kindertagesstätten nicht von der Richtlinie abgedeckt und separat vom Träger zu kalkulieren.

Anpassung der Verpflegungsgebühren für die OGS ab 01.08.26

Die Kosten für die Mittagsverpflegung der OGS steigen ab dem 01.08.25 (Beginn neues Schuljahr) wie folgt:

OGS Mittag 1. Klasse inkl. Ferien101,00EUR/ Monat
OGS Mittag 5 Tage 2.-4. Klasse82,90EUR/ Monat
OGS Mittag 3 Tage 2.-4. Klasse49,70EUR/ Monat
OGS Mittag Ferienbetreuung alle Tage 2.-4. Klasse18,10EUR/ Monat
OGS Mittag Ferienbetreuung 20 Tage 2.-4. Klasse8,60EUR/ Monat
OGS Mittag Ferienbetreuung 10 Tage 2.-4. Klasse4,30EUR/ Monat

Die anfallenden Kosten werden damit zu 7,5 % durch die Gemeinde Hoisdorf getragen. Die restlichen Kosten werden auf die Eltern umgelegt. Die Kosten sind jeden Monat unabhängig von der Inanspruchnahme in dem jeweiligen Monat zu zahlen.

Anpassung der Benutzungsgebühren für die OGS ab 01.08.26

Aufgrund der Defizite aus den Vorjahren sowie bisher unberücksichtigter Fixkosten in Bezug auf Mieten, Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und Anlagen usw. in der Kalkulation steigen die Benutzungsgebühren für die 2.-4. Klassen wie folgt:

1 Stunde 13-14 Uhr 5 Tage77,40EUR/ Monat
1 Stunde 13-14 Uhr 3 Tage46,40EUR/ Monat
2 Stunden 12-14 Uhr/ 13-15 Uhr 5 Tage154,80EUR/ Monat
2 Stunden 12-14 Uhr/ 13-15 Uhr 3 Tage92,90EUR/ Monat
3 Stunden 12-15 Uhr/ 13-16 Uhr 5 Tage232,30EUR/ Monat
3 Stunden 12-15 Uhr/ 13-16 Uhr 3 Tage139,40EUR/ Monat
4 Stunden 12-16 Uhr 5 Tage309,70EUR/ Monat
4 Stunden 12-16 Uhr 3 Tage185,80EUR/ Monat
Frühdienst54,90EUR/ Monat
Ferienbetreuung komplett98,80EUR/ Monat
Ferienbetreuung 20 Tage43,90EUR/ Monat
Ferienbetreuung 10 Tage21,90EUR/ Monat

Die anderen 50% der Kosten werden durch die Gemeinde Hoisdorf getragen. Die Kosten (auch für die Ferienbetreuung) sind jeden Monat unabhängig von der Inanspruchnahme in dem jeweiligen Monat zu zahlen.

Für die 1. Klassen ergeben sich aus der o.g. Richtlinie folgende Kosten für die Betreuung inkl. Ferienbetreuung:

Betreuung bis 14.00 Uhr101,25EUR/ Monat
Betreuung bis 15.00 Uhr118,12EUR/ Monat
Betreuung bis 16.00 Uhr135,00EUR/ Monat

Die Kosten für den Frühdienst von 7 bis 8 Uhr gelten analog der 2.-4. Klassen und liegen bei 54,90 EUR pro Monat.

Die Kosten für die von der OGS angebotenen Kurse betragen für alle Klassen

Kursgebühr – pro Kurs/Halbjahr39,35EUR/ Halbjahr

Die Inanspruchnahme ist freiwillig und daher zu 100% durch die Eltern zu tragen.

Geschwisterermäßigung für 2.-4. Klassen

Um Eltern mit mehreren Kindern in den Klassen 2 – 4 zu entlasten, wurde eine freiwillige Geschwisterermäßigung analog der geltenden Regelungen für die Kita beschlossen. Demnach sind für das 2. älteste Kind 50% der Gebühren und für das 3. Kind 0% der Gebühren zu entrichten. Die Regelung gilt nur für Kinder in diesen 3 Klassen und nicht für Kinder der 1. Klasse, bei denen die Gebühr bereits durch die Richtlinie gedeckelt ist. Geschwisterermäßigungen in der 1. Klasse werden nur innerhalb der Gruppe der Kinder mit gesetzlichem Betreuungsanspruch gewährt.

Anpassung der Betreuungsvereinbarung für die OGS

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Hoisdorf für die Einrichtung „Offene
Ganztagsschule“ können Änderungen der Betreuungszeiten halbjährlich (zum 31.01. und 31.07.) schriftlich über
das entsprechende Änderungsformular mit einer Frist von einem Monat bei dem Koordinator
eingereicht werden. Die Ferienbetreuung kann zum Schuljahresende (31.07.) mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden. Weitere Kündigungen sind nur zum Schuljahresende (31.07.)
bzw. Schulhalbjahr (31.01.) mit einer Frist von einem Monat möglich.

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