Laubbeseitigung in der Gemeinde Hoisdorf
Für die Reinigung der Straßen und allgemeinen Gehwege sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Diese Pflicht kann von der Gemeinde per Satzung auch auf die Anlieger übertragen werden. Lt. Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf aus 2010 wurde die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile Gehwege die begehbaren Seitenstreifen die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist die…