Laubbeseitigung in der Gemeinde Hoisdorf
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Laubbeseitigung in der Gemeinde Hoisdorf

Für die Reinigung der Straßen und allgemeinen Gehwege sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Diese Pflicht kann von der Gemeinde per Satzung auch auf die Anlieger übertragen werden. Lt. Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf aus 2010 wurde die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile Gehwege die begehbaren Seitenstreifen die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist die…

Testphase für Bauhof-App geplant
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Testphase für Bauhof-App geplant

Der Winterdienst, die Kontrollen des gemeindlichen Baumbestandes, der gemeindlichen Spielplätze und Straßen u.v.a.m. sind wichtige Aufgaben der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht. Der Einsatz entsprechender Software kann in dem Zusammenhang hilfreich sein, die Aufgaben zu erkennen, zu erfassen und die Bearbeitung zu organisieren und dokumentieren. Zudem wird dadurch ein technisch unterstützter Wissenstransfer ermöglicht, der sonst nur durch lange…

keine Abfuhr von Laub im Gemeindegebiet
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keine Abfuhr von Laub im Gemeindegebiet

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass eine Abfuhr von Laub im Gemeindegebiet Hoisdorf durch die Mitarbeiter des Bauhofs nicht vorgesehen ist. Alle HoisdorferInnen haben dafür die Möglichkeit, das Laub kostenlos am Grünabfallplatz abzugeben. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die gültige Straßenreinigungssatzung von Hoisdorf verwiesen, die aktuell keine Straßenreinigungsgebühren für die Anwohner vorsieht.