Knickpflege – Bedeutung, Vorgaben und ein aktuelles Beispiel aus Hoisdorf

Knicks – traditionelle Wallhecken – sind ein prägendes Element der schleswig-holsteinischen Landschaft und wichtige geschützte Biotope mit hoher ökologischer Bedeutung. Sie bieten Lebensraum für mehrere Hundert Pflanzenarten und rund 7.000 Tierarten, wirken als Wind- und Erosionsschutz und tragen wesentlich zum Landschaftsbild und zur ökologischen Vernetzung bei. Eine fachgerechte Pflege ist notwendig, damit der Knick diese Funktionen dauerhaft erfüllen kann.

Ein zentraler Bestandteil dieser Pflege ist das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“, bei dem die Gehölze eines Knicks knapp über dem Boden abgesägt werden. Dies muss in einem Intervall von etwa 10 bis 15 Jahren erfolgen, denn nur so bleiben die Gehölze vital und treiben erneut kraftvoll aus, wodurch der Knick seine typische dichte Struktur zurückerhält. Wird diese Maßnahme über Jahrzehnte unterlassen, vergreisen die Pflanzen, bilden baumartige Kronen und verlieren im unteren Bereich ihren Bewuchs – der Knick wird licht und verliert seine Schutz- und Lebensraumfunktionen. Genau aus diesem Grund ist der regelmäßig wiederkehrende Pflegezyklus gesetzlich festgelegt. 

Die Grundlage dafür bilden das Bundesnaturschutzgesetz (§30 BNatSchG) sowie das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (§21). Darin ist nicht nur das Pflegeintervall geregelt, sondern auch der zulässige Zeitraum für die Arbeiten: Knickpflege darf lediglich zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Februartag durchgeführt werden. Ebenso ist festgelegt, dass einzelne ältere Knickbäume („Überhälter“) stehen bleiben müssen, da sie wichtige Strukturelemente darstellen. Zerstörungen oder erhebliche Beeinträchtigungen des Knicks sind verboten.

Die Untere Naturschutzbehörde kontrolliert die Einhaltung dieser Bestimmungen. Dies umfasst die Überwachung der Pflegezeiträume, des fachgerechten Schnitts, des Schutzes der Überhälter und des sachgemäßen Maschineneinsatzes. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Auflagen für Wiederherstellungsmaßnahmen oder zu Kürzungen von Fördermitteln im Rahmen der EU-Cross-Compliance führen.

Nach einer fachgerechten Pflege treiben die Gehölze bereits im folgenden Frühjahr wieder aus. Die dichte Struktur stellt sich innerhalb weniger Jahre erneut ein, und nach etwa 10–15 Jahren erreicht der Knick wieder die natürliche Höhe und Form, sodass der Zyklus erneut beginnen kann. 

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung dieser Vorschriften findet sich in Hoisdorf am Jungfernstieg, wo der dortige Knick in diesem Jahr turnusgemäß zurückgeschnitten werden musste. Die Gehölze hatten eine Höhe und Struktur erreicht, die den Erhalt der Knickfunktion gefährdet hätte. Durch das Auf-den-Stock-Setzen kann der Knick nun wieder gesund und kompakt nachwachsen, wodurch sowohl seine ökologische Bedeutung als auch sein Schutzstatus langfristig gesichert bleiben.

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